Was ist was? Der Blick in's Saftregal

Das Saftregal im Supermarkt ist beeindruckend bunt und nicht leicht zu überblicken! Da steht Orangensaft neben Johannisbeernektar und Apfelsaft wird in vielen verschiedenen Variationen angeboten. Es gibt klaren und naturtrüben Apfelsaft, Streuobstwiesen-Säfte oder sogar sortenreine. Bekannte Klassiker sind hier ebenso zu finden wie Produktinnovationen mit ganz neuen Fruchtkombinationen. An Auswahl und Vielfalt fehlt es keineswegs.

Die Basis dieser Produktgruppe bildet die weltweite Obst-Vielfalt, aus denen Fruchtsaft hergestellt wird. Zunächst werden alle Früchte zu 100prozentigem Fruchtsaft verarbeitet. Einige Sorten, die als reiner Fruchtsaft zu sauer schmecken oder aufgrund ihrer Konsistenz zu dickflüssig sind, werden dem Verbraucher trinkfertig als Fruchtnektare angeboten.

In der deutschen Fruchtsaftverordnung und in den Leitsätzen für Erfrischungsgetränke ist genau festgelegt, wie viel Fruchtanteil die verschiedenen Varianten mindestens enthalten müssen und was sonst noch bei der Herstellung beachtet werden muss. An diese Verordnungen und an die EU-Fruchtsaftrichtlinie müssen sich alle Fruchtsafthersteller halten.

Wer einen genaueren Blick ins Saftregal werfen möchte, findet hier weitere Informationen zu unterschiedlichen Arten fruchthaltiger Getränke.

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Fruchtsaft: 100% Fruchtgehalt

Fruchtsäfte bestehen immer zu 100 Prozent aus Frucht und enthalten keine Farb- oder Konservierungsstoffe. Sie gelten aufgrund ihrer hohen Nährstoffdichte als pflanzliche Lebensmittel. Es gibt nur wenige Fruchtarten, deren Saft man direkt pur als Fruchtsaft trinken kann:

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  • Apfel
  • Orange
  • Grapefruit
  • Traube
  • Birne
  • Ananas
  • Mandarine
  • Tomate
     

Andere Fruchtarten sind als purer Fruchtsaft nicht zu genießen, z. B. Johannisbeere oder Banane – um nur zwei zu nennen. Sie haben entweder einen zu hohen Säuregehalt oder sind in der Konsistenz nicht als Saft geeignet. Sie können aber mit anderen Fruchtsäften kombiniert werden. So sind in den vergangenen Jahren viele neue innovative Mischungen für Verbraucher entstanden.
 

Fruchtnektare: Perfekt für säurereiche und dickflüssige Früchte

Fruchtnektare bestehen aus Früchten, die als purer Saft zu sauer oder zu dickflüssig wären, wie Sauerkirsche, Rhabarber, schwarze Johannisbeere, Banane und Mango. Sie enthalten je nach Fruchtart mindestens 25 bis 50 Prozent Frucht, Wasser und ggf. Zucker oder Honig. Diese Mindestgehalte sind gesetzlich festgelegt. Auch Nektare enthalten weder Farb- noch Konservierungsstoffe.
 

Fruchtsaftschorlen: Erfrischend und fruchtig

Fruchtsaftschorlen sind beliebte Erfrischungsgetränke, die aus Fruchtsaft, Trinkwasser oder Mineralwasser und Kohlensäure bestehen. Der Fruchtgehalt liegt bei Apfelsaftschorlen bei mindestens 50 Prozent und bei Rhabarberschorlen bei mindestens 25 Prozent.
 

Fruchtsaftgetränke: Leichte Erfrischung

Fruchtsaftgetränke bestehen hauptsächlich aus Wasser und enthalten je nach Fruchtart zwischen 6 und 30 Prozent Fruchtgehalt. Beispiele:

  • Kernobst oder Trauben: mindestens 30 Prozent
  • Zitrusfrüchte: mindestens 6 Prozent
  • Andere Früchte: mindestens 10 Prozent

 

Gesetzliche Vorgaben und Qualität

Die Fruchtsaftverordnung und die Leitsätze für Erfrischungsgetränke regeln den Mindestfruchtgehalt und die Herstellungsvorgaben. Alle Hersteller sind gesetzlich verpflichtet, sich an diese Vorschriften zu halten.